Anwaltskanzlei

Müller, Rohe & Lachenicht

- Rechtsanwälte · Notare -

Ihr Rechtsbeistand in Bad Driburg bei Fragen des Verkehrsrechts

Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit und schon kommt es zu einer Geschwindigkeitsübertretung oder aber man touchiert beim Ein- und Ausparken ein
fremdes Fahrzeug. Sehr schnell kann man als Autofahrer mit der Straßenverkehrsordnung in Konflikt geraten. Wenn dann der Bußgeldbescheid per
Post zugestellt wurde, wird das oftmals als hinzunehmende Konsequenz empfunden. Doch nicht immer ist das „Knöllchen“ auch tatsächlich gerechtfertigt. Stets sind im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens selbst die Behörden an die Einhaltung von Vorschriften gebunden. Diese im Überblick zu behalten gehört zu den Aufgaben der in Bad Driburg ansässigen Anwaltskanzlei Müller Rohe & Lachenicht, die sich auch auf das Verkehrsrecht spezialisiert hat.

Nicht jeder Bußgeldbescheid ist tatsächlich auch gerechtfertigt

War das Radargerät ordnungsgemäß geeicht und vorschriftsmäßig am Straßenrand justiert? Hatte der Fahrer des fremden Fahrzeugs, welches man beim Parken berührte, richtig abgestellt? All dies sind Aspekte, die es im Rahmen der Klärung einer Schuldfrage zu beachten gilt. Und selbst die Zustellung des
Schreibens der bearbeitenden Behörde könnte sich als Vorteil herausstellen. Denn diese müssen dem Verursacher eines Verkehrsverstoßes innerhalb einer
vorgegeben Frist übermittelt werden.

Aber nicht nur die Abwehr von Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen zählen zu den Tätigkeitsschwerpunkten der Anwaltskanzlei Müller Rohe & Lachenicht in Bad Driburg, sondern auch die Durchsetzung selbst entstandener Schmerzensgeldansprüche, die Entschädigung für den Ausfall des eigenen Wagens sowie die Regulierung von Fahrzeugschäden bei unverschuldet eingetretenen Unfällen. Zudem umfasst auch die Beratung bei einer drohenden Entziehung der Fahrerlaubnis oder verordneten MPU (medizinisch, psychologische Untersuchung) das Portfolio der Kanzlei.

Verkehrsrecht ist kein starres Gebilde

Was einmal als Gesetz festgehalten wurde, ist nicht zwangsläufig auf Dauer „in Stein gemeißelt“. Sehr häufig kommt es dabei auch auf die genaue Auslegung des zu betrachtenden Vorgangs an. Bereits zuvor ergangene richterliche Entscheidungen können zur Durchsetzung der Interessen eines Mandanten
zweckdienlich sein. Die ständige Beobachtung der laufenden Rechtsprechung und die Heranziehung dieser Urteile für die eigenen Mandate ist die Intention der Bad Driburger Kanzlei Müller Rohe & Lachenicht. Insbesondere bei Rotlichtverstößen oder der Fahrzeugnutzung unter Alkoholeinfluss können frühere
Verfahren vor anderen Gerichten zum Erfolg führen.