Anwaltskanzlei

Müller, Rohe & Lachenicht

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Anwalt Sozialrecht Bad Driburg - Anwaltskanzlei Müller Rohe & Lachenicht

Das Sozialrecht sichert öffentliche Hilfe für verschiedene Lebenssituationen. Dazu gehören z.B. HARZ IV, BAFÖG für Auszubildende und Studenten, Leistungen der öffentlichen Renten- und Krankenversicherung sowie die Kinder- und Jugendhilfe. Obwohl die Rechte auf solche Zuwendungen per Gesetz festgelegt sind, gibt es immer wieder Streitfälle, die einer rechtlichen Klärung bedürfen. Für Bad Driburg und Umgebung ist die Anwaltskanzlei Müller Rohe & Lachenicht Ihr
zuverlässiger Ansprechpartner des Vertrauens.

Falsche Berechnung, Kürzung von Leistungen? Engagierte Rechtsvertretung

In unserer Anwaltskanzlei Müller Rohe & Lachenicht ist der Rechtsanwalt Lachenicht Ihr spezialisierter Ansprechpartner für Fragen der Sozialgesetzgebung. Viele Gesetze erlauben den Behörden gewisse Spielräume bei der praktischen Umsetzung der Rechtsvorschriften. Da gerade im sozialen Bereich jeder Fall nicht nur pauschal nach Paragraphen, sondern auch nach individuellen Besonderheiten zu betrachten ist, ist das auch sehr wichtig. Anderseits können
Spielräume zu heftigen Auseinandersetzungen um die jeweiligen Rechte führen. Ihnen wurden HARZ-IV- Leistungen massiv gekürzt, da Sie Termine versäumt haben? Sie hatten jedoch keine Möglichkeit, die zuständigen Mitarbeiter zu informieren? Das Einkommen der Eltern schwankt stark und das führte zu einer
falschen BAFÖG-Berechnung? Es gibt Ärger mit der gesetzlichen Krankenkasse? Immer wieder werden in unserer Kanzlei solche und ähnliche Fälle vorgetragen. Manchmal lässt sich eine Auseinandersetzung nicht anders klären als mit dem Gang vor das Sozialgericht. Unser Rechtsanwalt für Sozialrecht in Bad Driburg wird Ihre berechtigten Einsprüche und Forderungen engagiert und fachkundig bis zum Gerichtsverfahren vertreten.

Anwaltskosten, Gerichtskosten – Sozialrechtsfragen

Geht es um Sozialrechtsfragen haben Betroffene von nachteiligen Entscheidungen der Behörden häufig große Angst vor den hohen Anwalts- und Verfahrenskosten. Scheuen Sie aus solchen Gründen nicht, unsere Anwaltskanzlei Müller Rohe & Lachenicht aufzusuchen. Tragen Sie Ihren Fall vertrauensvoll unserem Anwalt vor. Der Anwalt kann einschätzen, ob Ihr Anspruch nach dem Gesetz Aussicht auf rechtliche Durchsetzung hat. Ist der Anspruch, Widerspruch nach dem Sozialrecht vertretbar, können Sie für die entstehenden Anwaltskosten und die Kosten des Verfahrens Prozessbeihilfe beantragen. Bei Empfängern von Sozialhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, Auszubildenden oder Studenten ohne ausreichendes Einkommen werden die Kosten meist zu 100 % übernommen. Unsere Anwälte beraten Sie diesbezüglich und übernehmen die rechtliche Vertretung für Sie als Mandant.

Schweigepflicht, Diskretion

Jeder Rechtsanwalt unterliegt für seine Mandanten der Schweigepflicht. Ohnehin behandeln wir jeden Fall mit äußerster Diskretion und strengem Datenschutz. Erst wird versucht, in Ihrem Fall eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Wenn diese scheitert, vertreten wir Ihr Recht beim Sozialgericht. An die Anwaltskanzlei Müller Rohe & Lachenicht in Bad Driburg können Sie sich übrigens für alle Rechtsgebiete wenden.

Anwaltsanzlei Müller Rohe & Lachenicht